nicht schlechter wegkommen als verheiratete Versicherte. Das ergibt sich aus einem Beschluss, den das Gericht in Karlsruhe am Freitag veröffentlichte (Az. 1 BvR 3087/14). Erstritten hat die Entscheidung ein 84 Jahre alter Mann. Er war 1998 unverheiratet in Rente gegangen. Seiner Zusatzrente wurde deshalb die Steuerklasse 1 zugrundegelegt. Als das 2001 erstmals möglich wurde, ging der Mann eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein...
Schwuler Rentner klagt erfolgreich gegen Ungleichbehandlung
